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16- und 17-Jährige dürfen in Europa wählen, in Kommunen jedoch nicht

(Foto: iStock)

Am 9. Juni 2024 sind in Rhein­land-Pfalz Kom­mu­nal- und Euro­pa­wah­len. Erst­mals dür­fen dabei in Rhein­land-Pfalz auch unter 18-Jäh­ri­ge teil­neh­men – aller­dings nur bei den Europawahlen. 

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Stimm­zet­tel für die Kom­mu­nal­wah­len blei­ben den rund 70.000 16- und 17-jäh­ri­gen Erst­wäh­lern ver­wehrt. Der Bun­des­tag hat­te die Absen­kung des Wahl­al­ters auf 16 Jah­re für Euro­pa­wah­len im Jahr 2022 beschlos­sen. Für Kom­mu­nal- und Land­tags­wah­len gibt es dage­gen in den Bun­des­län­dern unter­schied­li­che Regeln. In Rhein­land-Pfalz, Bay­ern, Hes­sen, Sach­sen und im Saar­land gilt wei­ter­hin die Alters­gren­ze 18 Jahre. 

Zuletzt woll­te die rhein­land-pfäl­zi­sche Lan­des­re­gie­rung im ver­gan­ge­nen Dezem­ber eine Alters­gren­ze von 16 Jah­ren ein­füh­ren, fand jedoch im Par­la­ment nicht die erfor­der­li­che Zwei-Drittel-Mehrheit. 

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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