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16- und 17-Jährige dürfen in Europa wählen, in Kommunen jedoch nicht

(Foto: iStock)

Am 9. Juni 2024 sind in Rheinland-Pfalz Kommunal- und Europawahlen. Erstmals dürfen dabei in Rheinland-Pfalz auch unter 18-Jährige teilnehmen – allerdings nur bei den Europawahlen.

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Stimmzettel für die Kommunalwahlen bleiben den rund 70.000 16- und 17-jährigen Erstwählern verwehrt. Der Bundestag hatte die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Europawahlen im Jahr 2022 beschlossen. Für Kommunal- und Landtagswahlen gibt es dagegen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. In Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland gilt weiterhin die Altersgrenze 18 Jahre.

Zuletzt wollte die rheinland-pfälzische Landesregierung im vergangenen Dezember eine Altersgrenze von 16 Jahren einführen, fand jedoch im Parlament nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Veröffentlicht unter Kommunales Wissen, Vor Ort

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