Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation zeigt in einem Bericht, wie generative Künstliche Intelligenz (KI) in der Landesverwaltung genutzt werden kann, um Arbeitsprozesse zu verbessern.
Solche KI-Systeme können Texte und Bilder automatisch erstellen oder große Datenmengen analysieren. Ein Beispiel ist die Übersetzung von Dokumenten in einfache Sprache, damit auch Personen mit geringeren Sprachkenntnissen diese lesen können. Chatbots könnten Bürgerinnen und Bürgern bei häufig wiederkehrenden Fragen schnell helfen, während in der Softwareentwicklung das Programmieren unterstützt werden kann. Solche KI-Systeme können Texte und Bilder automatisch erstellen oder große Datenmengen analysieren.
(Illustration: Hessisches Digitalministerium, KI-generiert)
Ein Beispiel ist die Übersetzung von Dokumenten in einfache Sprache, damit auch Personen mit geringeren Sprachkenntnissen diese lesen können. Chatbots könnten Bürgerinnen und Bürgern bei häufig wiederkehrenden Fragen schnell helfen, während in der Softwareentwicklung das Programmieren unterstützt werden kann.
Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass bei der Nutzung von KI der Datenschutz und rechtliche Vorgaben immer eingehalten werden müssen. Außerdem sollen Pilotprojekte und klare Regelungen die sichere Einführung von KI in den Behörden ermöglichen. In Rheinland-Pfalz bietet unter anderem die EA Seminare für den KI-Einsatz an.