Bei der Europawahl im nächsten Jahr dürfen sie wählen, bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen nicht: Für 16- und 17-Jährige sind die Parlamentswahlen in Rheinland-Pfalz nicht einheitlich geregelt.
Bei der Europawahl im nächsten Jahr dürfen sie wählen, bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen nicht: Für 16- und 17-Jährige sind die Parlamentswahlen in Rheinland-Pfalz nicht einheitlich geregelt.