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Online-Zugangsgesetz: Umsetzungsschritte priorisiert

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Gemein­sa­me Mei­len­stei­ne für die Umset­zung des Online-Zugangs­ge­set­zes (OZG) haben das Land Rhein­land-Pfalz, der Gemein­de- und Städ­te­bund RLP, der Städ­te­tag RLP und der Land­kreis­tag RLP ver­ab­re­det. Dem­nach erhal­ten die Kom­mu­nen ab Ende Mai 2022 OZG-Lösun­gen ausgespielt. 

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Die tech­ni­sche Infra­struk­tur soll bis zum 30. Sep­tem­ber des Jah­res ste­hen. Der Fokus soll auf Online­ser­vices lie­gen, die einen erkenn­ba­ren direk­ten Nut­zen für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben. Prio­ri­siert wer­den etwa die Bün­de­lung von An- und Ummel­dun­gen für neu Zuge­zo­ge­ne oder Ver­wal­tungs­vor­gän­ge, die zur Anmel­dung eines neu­en Gewer­bes durch einen Gewer­be­trei­ben­den gehö­ren.

Ein Dash­board des IT-Pla­nungs­ra­tes des Bun­des nennt für Bund, Län­der und alle ein­zel­nen Land­krei­se jeweils die Anzahl ange­bo­te­ner OZG-Leis­tun­gen. Ins­ge­samt sol­len knapp 600 Ver­wal­tungs­leis­tun­gen digi­ta­li­siert wer­den. Laut Dash­board sind beim Bund bis­her 76 die­ser Leis­tun­gen digi­ta­li­siert, beim Land Rhein­land-Pfalz 152 und bei den Krei­sen jeweils annä­hernd oder mehr als 100.

Veröffentlicht unter Digitalisierung

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