Menü Schließen

Manche haben nur per Handy Zugang zum Internet

Die meis­ten Men­schen, die Leis­tun­gen nach dem Sozi­al­ge­setz­buch II (SGB II) bezie­hen, haben Zugang zum Inter­net. Das gilt jedoch weni­ger für älte­re und gering gebil­de­te Per­so­nen. Vie­le nut­zen nur ein Smart­phone für den Internetzugang. 

Diens­te und Ange­bo­te der Job­cen­ter müs­sen daher oft auch off­line ver­füg­bar blei­ben und im Inter­net mobil­ge­recht gestal­tet sein. Sol­cher Zugang ist wich­tig für beruf­li­che und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be, aber vie­le Leis­tungs­be­zie­hen­de haben kei­ne Desk­top-Com­pu­ter. Dadurch könn­ten sie noch wei­ter wirt­schaft­lich und gesell­schaft­lich abge­hängt wer­den. Nach einer Stu­die aus dem Jahr 2022 haben nur 7 Pro­zent der Leis­tungs­be­zie­hen­den kei­nen Internetzugang.

Veröffentlicht unter Digitales Leben, Digitalisierung, EA-Newsletter

Ähnliche Themen