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Manche haben nur per Handy Zugang zum Internet

Die meisten Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, haben Zugang zum Internet. Das gilt jedoch weniger für ältere und gering gebildete Personen. Viele nutzen nur ein Smartphone für den Internetzugang.

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Dienste und Angebote der Jobcenter müssen daher oft auch offline verfügbar bleiben und im Internet mobilgerecht gestaltet sein. Solcher Zugang ist wichtig für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe, aber viele Leistungsbeziehende haben keine Desktop-Computer. Dadurch könnten sie noch weiter wirtschaftlich und gesellschaftlich abgehängt werden. Nach einer Studie aus dem Jahr 2022 haben nur 7 Prozent der Leistungsbeziehenden keinen Internetzugang.

Veröffentlicht unter EA-Newsletter, Digitalisierung, Digitales Leben