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Coronavirus: Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige

Die Corona-Soforthilfe des Bundes für Unternehmen und Selbstständige wird über die Länder ausgezahlt. In Rheinland-Pfalz ist dafür unter anderem die Investitions- und Strukturbank (ISB) zuständig.

Das Wappen von Rheinland-Pfalz.

Das Antragsverfahren startete dafür am vergangenen Sonntag. Es gilt, ein PDF herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und eingescannt, als Fax oder auf Papier an die ISB zu senden. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt die Hilfen des Bundes: Es erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. 

Veröffentlicht unter EA-Newsletter

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