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Coronavirus: Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige

Die Coro­na-Sofort­hil­fe des Bun­des für Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge wird über die Län­der aus­ge­zahlt. In Rhein­land-Pfalz ist dafür unter ande­rem die Inves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank (ISB) zuständig. 

Das Wap­pen von Rheinland-Pfalz.

Das Antrags­ver­fah­ren star­te­te dafür am ver­gan­ge­nen Sonn­tag. Es gilt, ein PDF her­un­ter­zu­la­den, aus­zu­fül­len, zu unter­schrei­ben und ein­ge­scannt, als Fax oder auf Papier an die ISB zu sen­den. Das Land Rhein­land-Pfalz ergänzt die Hil­fen des Bun­des: Es erwei­tert die Sofort­hil­fen auf Unter­neh­men mit bis zu 30 Beschäftigten. 

Veröffentlicht unter EA-Newsletter

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