Beratung zum Zukunftsprogramm (RZN)
Diese Seite richtet sich an die 69 Kommunen, die am Programm „Regionales Zukunftsprogramm“ in Rheinland-Pfalz (RZN) teilnehmen.
Im Projekt „Regionales Zukunftsprogramm“ gibt es in der Positivliste drei Kapitel. Zu jedem Kapitel gibt es ein oder mehrere Beratungsangebote für die beteiligten Kommunalverwaltungen.
Sie können sich per Mail an das Team der Entwicklungsagentur wenden, wenn Sie Fragen zu „Kapitel 1“ haben. Wir antworten zeitnah per Mail.
Ihre Maßnahmen sollen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse fördern. Die sollen insbesondere dazu beitragen, Strukturdefizite abzubauen beziehungsweise deren Folgen abzuschwächen. Dazu sollen Maßnahmen berücksichtigt werden, die eine möglichst hohe regional bedeutsame strukturpolitische Wirkung entfalten (laut § 1 LRZN) und in 36 Monaten abgeschlossen werden können.
Dazu dient insbesondere die Positivliste. Grundsätzlich können Sie Ihre Maßnahmen außerhalb der Positivliste beantragen, wenn sie § 1 LRZN entsprechen.
Bevor Sie Ihre Mail an uns senden:
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dazu brauchen wir Ihre Vorarbeiten.
- Bitte lesen Sie die Positivliste. Die Positivliste hat Kapitel mit Erläuterungen. Nur auf diese Kapitel und nur auf diese die Erläuterungen beziehen sich die Maßnahmen.
- Bitte lesen Sie die FAQ. Die FAQ werden immer wieder aktualisiert und beantworten bereits zahlreiche Fragen, die wir aus den laufenden Beratungen erfahren haben.
- Bitte erläutern Sie Ihr Anliegen in der Mail verständlich: Bitte beschreiben Sie Ihre Ideen und die Fragen ausführlich und eindeutig. Nutzen Sie dazu die Positivliste und die FAQ.
- Bitte ordnen Sie auf jeden Fall selbst jede Ihrer Ideen einer Position der Positivliste zu: Bitte prüfen Sie dazu selbst, welche Maßnahme (d.h. drei Ziffern, z.B. 1.11.5) passen würde. Kapitelüberschriften (d.h. zwei Ziffern, z.B. 1.11) sind keine Maßnahmen – ihnen kann nichts zugeordnet werden.
- Erstellen Sie ein eigenes Prüfergebnis. – Ohne Ihr Prüfergebnis kann die Beratungsstelle Ihnen nicht weiterhelfen.
Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz kann Ihnen nur zum Kapitel 1 des RZN-Projektes Auskunft geben. Weitere Beratungsstellen für die Kapitel 2 und 3 finden Sie auf der Webseite www.zukunftsprogramm.rlp.de.