Am kommenden Sonntag, 2. Februar, naht ein wichtiger Termin der KI-Verordnung der EU: Anbieter, Unternehmen und Behörden sind von diesem Termin an verpflichtet, Kompetenz ihrer Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nachweisen zu können.
Das bedeutet, dass interne Schulungen und Regeln dokumentiert sein müssen. Die sogenannte Schatten-KI ist spätestens dann nicht mehr zulässig, bei der Mitarbeiter über private Accounts KI-Anwendungen nutzen und deren Ergebnisse beruflich einsetzen. Die KI-Verordnung sieht vor, dass die Länder der EU nationale Behörden benennen, denen besonders riskante KI-Systeme anzuzeigen sind. Wie riskant ihre Systeme sind, müssen die Unternehmen und Behörden zunächst selbst bestimmen. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur zuständig, und zwar ab 2. August 2025.