Die meisten Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, haben Zugang zum Internet. Das gilt jedoch weniger für ältere und gering gebildete Personen. Viele nutzen nur ein Smartphone für den Internetzugang.
Die meisten Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, haben Zugang zum Internet. Das gilt jedoch weniger für ältere und gering gebildete Personen. Viele nutzen nur ein Smartphone für den Internetzugang.